Partner für Selbständige und Unternehmer. Kompetent. Kostentranzparent.
Fragen kostet nichts. Fragen Sie uns
Sie sind hier: luebeckonline.com > Wiki > Bestandsverzeichnis

Bestandsverzeichnis

Wechseln zu: Navigation, Suche

Mit Bestandsverzeichnis bezeichnet man im deutschen Sachenrecht den ersten Teil eines Grundbuchblatts, das die Bezeichnung des Grundstücks (Bestands-Nr., Gemarkung, Flurnummer, Flurstück-Nummer, Größe in m²) enthält.

Außerdem kann das Bestandsverzeichnis auch Aktivvermerke über Rechte, die zugunsten des Eigentümers an fremden Grundstücken bestellt wurden, enthalten.

Siehe auch: Grundbuch

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Weitere Bedeutung: Verzeichnis für Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG).

Ansichten