Dienstbarkeit
Das deutsche Sachenrecht unterscheidet verschiedene Dienstbarkeiten an Grundstücken:
- den Nießbrauch als umfassendes Nutzungsrecht
- die dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zustehende Grunddienstbarkeit
- die einer bestimmten Person zustehende beschränkte persönliche Dienstbarkeit
- das Dauerwohnrecht und das Dauernutzungsrecht nach § 31 Wohnungseigentumsgesetz.
Im österreichischen Sachenrecht findet sich die Dienstbarkeit (oder mit der selben Bedeutung "Servitut") ähnlich wieder.
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