Partner für Selbständige und Unternehmer. Kompetent. Kostentranzparent.
Fragen kostet nichts. Fragen Sie uns
Sie sind hier: luebeckonline.com > Wiki > Familiengericht

Familiengericht

Wechseln zu: Navigation, Suche
Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel behandelt das Familiengericht. Für den gleichnamige Fernsehserie siehe Das Familiengericht.

Familiengericht ist nach § 23b des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eine Abteilung des Amtsgerichts, die für die Entscheidung von Familiensachen zuständig ist.

Entgegen der Darstellung in mancher Fernsehsendung entscheidet immer ein Einzelrichter (oder eine Einzelrichterin), ohne dass Laienrichter (Schöffen) beteiligt wären.

Mit Ausnahme von Unterhaltsstreitigkeiten und Verfahren über den Zugewinnausgleich sind alle Verhandlungen nicht öffentlich. Nur für die Verkündung eines Urteils muss die Öffentlichkeit zugelassen werden.

Rechtsmittelgericht ist ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts, der als Senat für Familiensachen oder Familiensenat bezeichnet wird.

Siehe auch: Sorgerecht, Cochemer Modell, Verwöhn-Verwahrlosung, Vormundschaftsgericht

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
Ansichten