Formmangel
Unter einem Formmangel versteht man die Nichtbeachtung der erforderten gesetzlichen oder gewillkürten Form. Ein Formmangel führt in der Regel zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts; ausnahmsweise kann der Mangel unter Umständen, wie zum Beispiel durch Behebung des Formmangels oder tatsächlichen Vollzug des ursprünglich nichtigen Geschäfts, geheilt werden.
Siehe speziell zum Kirchenrecht: Formmangel (Kirchenrecht)
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