Partner für Selbständige und Unternehmer. Kompetent. Kostentranzparent.
Fragen kostet nichts. Fragen Sie uns
Sie sind hier: luebeckonline.com > Wiki > Formmangel

Formmangel

Wechseln zu: Navigation, Suche

Unter einem Formmangel versteht man die Nichtbeachtung der erforderten gesetzlichen oder gewillkürten Form. Ein Formmangel führt in der Regel zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts; ausnahmsweise kann der Mangel unter Umständen, wie zum Beispiel durch Behebung des Formmangels oder tatsächlichen Vollzug des ursprünglich nichtigen Geschäfts, geheilt werden.

Siehe speziell zum Kirchenrecht: Formmangel (Kirchenrecht)

<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden

Wiktionary: Formmangel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
Ansichten