Forumstaat
Forumstaat ist der Staat, in dem ein angerufenes Gericht, dessen Zuständigkeit nicht von vornherein feststeht, seinen Sitz hat. Die Qualifikation der zu entscheidenden Rechtsfrage eines Sachverhaltes mit Auslandsberührung erfolgt im Internationalen Privatrecht nach herrschender Meinung in der Regel nach der lex fori, d . h. den Vorstellungen des materiellen Rechts des Forumstaates, in dem das Gericht sich befindet.
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