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Frankfurter Tabelle

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Die Frankfurter Tabelle ist eine Liste zur Abschätzung von Reisepreisminderungen aus dem Titel der Gewährleistung bei Pauschalreisen bei berechtigten Reisemängeln.

Die Liste ist weder für Gerichte noch für Reiseveranstalter verbindlich. Sie dient nur zur Orientierung.

Ausgearbeitet wurde die Liste von der 24. Zivilkammer des Frankfurter Landgerichts. Die Tabelle ist deshalb am Landgericht Frankfurt (Main) entstanden, weil es dort eine besonders hohe Zahl an Reisevertragsfällen aufgelaufen ist. Das liegt an der Zuständigkeit dieses Landgerichts als Berufungsgericht für das Amtsgericht Bad Homburg.

Das Amtsgericht Bad Homburg wiederum hat deswegen soviel mit Reiserecht zu tun, weil die Thomas Cook AG (mit den Marken Neckermann Reisen und Thomas Cook Reisen) dort ihren Firmensitz hat und sämtliche Klagen gegen diese Veranstalter dort anhängig gemacht werden müssen.

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