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Freizeichnungsklausel

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Die Freizeichnungsklausel ist eine Bestimmung in einem Vertrag, nach der ein Anbieter entweder die Haftung oder die Erfüllung ausschließt, begrenzt oder an eine Bedingung knüpft (z. B. solange Vorrat reicht, gültig bis, keine Gewähr für).

Die Freizeichnungsklausel ist eine vertragliche Klausel, die eine sonst kraft Gesetzes bestehende Bindung ausschließt.

Bei der Verwendung von Freizeichnungsklauseln sind jedoch gesetzliche Schranken aufgestellt. Vgl. hierzu: § 276 III BGB sowie § 309 Nr. 7 b BGB

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