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Front Running

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Unter Front Running wird im Börsenhandel das Ausnützen vertraulicher Informationen über bevorstehende Kundentransaktionen zum eigenen Vorteil bezeichnet. Sie ist eine illegale Handelspraxis und verstößt gegen § 32 Absatz 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes und kann daher mit einer Geldbuße von bis zu 200.000 Euro verfolgt werden.

Der Insider, also die Person, die über die vertrauliche Information verfügt, handelt dabei vorgängig in persönlichen Geschäften und in die es betreffenden Titel. Im einfachsten Fall wird die Handelsstrategie der Information imitiert. Beispielsweise kauft ein Börsenmakler im Wissen um einen großen Kaufauftrag zuerst für das Eigenhandelskonto, um vom Preisanstieg der nachfolgenden Order zu profitieren.

Als Beispiel wird immer wieder gerne Markus Frick genommen. Es kann ihm zwar nicht nachgewiesen werden, es wird allerdings stark davon ausgegangen, dass er sich durch seine Empfehlungen von sogenannten Penny-Stocks und den anschließenden stark ansteigenden Kursen durch Front Running selbst bereichert. Auch die BaFin ist schon auf dieses Verhalten aufmerksam geworden und ermittelt.[1]

[Bearbeiten] Weitere Formen der Börsenmanipulation

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Stefan Kaiser und Henrik Mortensiefer: Windige Tipps vom Bäcker Frick. Erschienen: Tagesspiegel.de 16. Juni 2007
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