Genossenschaftsregister
Das Genossenschaftsregister ist in Deutschland ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.
Rechtsgrundlagen in Deutschland sind das Genossenschaftsgesetz und die Verordnung über das Genossenschaftsregister.
Das Genossenschaftsregister wird bei den Amtsgerichten geführt. Funktionell zuständig ist der Rechtspfleger.
Das Genossenschaftsregister enthält Angaben über
- die Firma
- den Sitz und den Gegenstand
- eine Nachschusspflicht der Genossen
- den Vorstand
- die Vertretungsregelung
- Prokuristen
- Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens
- Auflösung der Genossenschaft
- Erlöschen der Genossenschaft
Siehe auch: Handelsregister
[Bearbeiten] Weblinks
- Text des Genossenschaftsgesetzes
- Verordnung über das Genossenschaftsregister
- Gemeinsames Registerportal der Bundesländer
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