Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern, die sich zum Ziel, der Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes, in einer Gesellschaft zusammengeschlossen haben. (§ 705 BGB)
Inhalte des Gesellschaftsvertrages sind beispielsweise
- die Vertretung der Gesellschaft im Außenverhältnis,
- die Befugnisse der Gesellschafter im Innenverhältnis,
- die Frage der Haftung,
- die Frage der Fortsetzung im Todesfall eines Gesellschafters,
- die Verteilung des Gewinnes.
Sollte im Gesellschaftsvertrag nichts geregelt sein, gelten z.B. bei der OHG oder KG die Regelungen des Handelsgesetzbuches.
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