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Höfeordnung

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<tr> <td>FNA:</td> <td>7811-6</td> </tr> <tr><td>Ursprüngliche Fassung vom:</td><td>24. April 1947
(Amtsbl. Brit. Militärreg. S. 505)</td></tr>
Basisdaten
Titel: Höfeordnung

<tr> <td>Abkürzung:</td> <td>HöfeO</td> </tr>

Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Hamburg, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein
Rechtsmaterie: Erbrecht
Inkrafttreten am:

<tr> <td>Neubekanntmachung vom:</td> <td>26. Juli 1976 (BGBl. I S. 1933)</td> </tr><tr> <td>Letzte Änderung durch:</td> <td>Art. 7 Abs. 13 G vom 27. Juni 2000
(BGBl. I S. 897, 908)</td> </tr><tr> <td>Inkrafttreten der
letzten Änderung:</td> <td>30. Juni 2000</td> </tr>

Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Höfeordnung ist ein die Erbschaftsregelung eines Bauernhofs betreffendes Gesetz des Bundes, das geschichtlich auf die Erbschaftsregelungen der Sachsen zurückgeht, wonach der im Familienbesitz befindliche Bauernhof ungeteilt an den ältesten männlichen Erben gehen musste (Anerbenrecht). Dieses Erbschaftsrecht unterscheidet sich grundlegend von der in Süddeutschland praktizierten Realteilung.

Die der Höfeordnung unterliegenden Gehöfte weisen historisch eine Mindestgröße auf, die es einer Familie erlauben sollte, vom Hof ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Für weichende Erben legt die Höfeordnung Entschädigungssätze fest. Juristisch unterliegt ein Hof der Höfeordnung, wenn die Hofstelle in einem der betreffenden Bundesländer liegt und ein entsprechender Eintrag im Grundbuch vorliegt. Ein Abweichen von der Höfeordnung ist heute problemlos möglich, es erfordert aber, dass der entsprechende Grundbucheintrag vor dem Eintritt des Erbfalls vom Besitzer zur Löschung gebracht wird.

Historisch gesehen führte die Höfeordnung dazu, dass einerseits die Landwirtschaft in Norddeutschland über Jahrhunderte hinweg produktiver ablief als in Süddeutschland, andererseits viele zweit- oder drittgeborenen Söhne aus Bauernfamilien aber als Knechte arbeiten oder ihr Glück in der Fremde suchen mussten. Umgekehrt zwang die z. T. extreme Parzellierung der landwirtschaftlichen Nutzfläche viele Bewohner Süddeutschlands, neben der Landwirtschaft nach Zuerwerbsmöglichkeiten zu suchen, so dass dort im 18. und 19. Jahrhundert eine große Zahl an arbeitsfähigen Menschen für die sich entwickelnde Industrialisierung vorhanden war.

Das ursprünglich zersplitterte Höferecht wurde 1933 durch das Reichserbhofgesetz vereinheitlicht. Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 45 aus dem Jahr 1947 wurden das Reichserbhofgesetz aufgehoben und die ursprüngliche Rechtslage wiederhergestellt. Im selben Jahr erließ die Britische Militärregierung mit der Verordnung Nr. 84 die Höfeordnung als in der britischen Zone einheitliches Besatzungsrecht. Mit der Neufassung von 1976 ist die Höfeordnung vollständig in den Korpus nachkonstitutionellen Bundesrechts übergegangen. Sie gilt heute in Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein.

In Baden-Württemberg, Bremen, Hessen und Rheinland-Pfalz existieren landesgesetzliche Hoferbenregelungen. Keine höferechtlichen Sonderregelungen existieren im Saarland, in Berlin und in den neuen Ländern sowie in Bayern, wo aber eine Anerbensitte in Form der lebzeitigen Hofübergabe weit verbreitet ist.


[Bearbeiten] Literatur

  • Wilhelm Steffen, Johannes Ernst: Höfeordnung mit Höfeverfahrensordnung: Standardkommentar, 2. Auflage, Agricola-Verlag: Butjadingen-Stollhamm 2006, ISBN 3-920009-32-0.
  • Tim Kannewurf: Die Höfeordnung vom 24. April 1947: Entstehungsgeschichte und Einordnung in die Entwicklung des Anerbenrechts, Peter Lang: Frankfurt am Main 2004, ISBN 978-3-631-52516-6.
  • Rudolf Lange, Hans Wulff, Christian Lüdtke-Handjery, Elke Lüdtke-Handjery: Höfeordnung für die Länder Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein: Kommentar, 10. Auflage, C.H.Beck: München 2001, ISBN 978-3-406-47161-7.

[Bearbeiten] Weblinks

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