Haager Konferenz für Internationales Privatrecht
Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HccH) ist eine ständige Einrichtung mit der Aufgabe, an der fortschreitenden Vereinheitlichung der Regeln des Internationalen Privatrechts zu arbeiten. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wurden durch sie eine Reihe von Konventionen (Übereinkommen) beschlossen. Wichtige Ergebnisse der Konferenz sind unter anderem:
- das Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (5.10.1961; BGBl II 1971, 219)
- das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen (2.10.1973; BGBl II 1986, 826)
- das Übereinkommen über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (2.10.1973; BGBl II 1986, 837)
- das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (25.10.1980; BGBl. II 1190, 206)
- das Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption (29.5.1993; BGBl II 2001, 1034)
- das Übereinkommen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (19.10.1996; von Deutschland, Österreich, Schweiz unterzeichnet, noch nicht ratifiziert)
- das Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (die aufgrund einer Beeinträchtigung oder der Unzulänglichkeit ihrer persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage sind, ihre Interessen zu schützen; vom 13.1.2000; von Deutschland unterzeichnet, noch nicht ratifiziert)
- das Übereinkommen über die Schließung und die Anerkennung der Gültigkeit von Ehen (14.3.1978)
- das Übereinkommen über die Anerkennung von Scheidungen (1.6.1970)
- das Übereinkommen über das auf das eheliche Güterrecht anzuwendende Recht (14.3.1978)
- das Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (5.10.1961; BGBl. II 1965, 1144)
[Bearbeiten] Weblinks
www.hcch.net - HccH offizielle Homepage

