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Handelsüberwachungsstelle

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Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) kontrolliert als eigenständiges Börsenorgan den Handel an der einer Börse. Nach dem deutschen Börsengesetz muss an jeder Börse in Deutschland eine Handelsüberwachungsstelle existieren.

Laut §4 Abs. 1 des Börsengesetzes gehört zu ihrem gesetzlichen Auftrag:

  • Beobachtung der Preisfeststellung
  • Kontrolle des Verhaltens der Handelsteilnehmer
  • Einhaltung der Regelwerke, börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen
  • Garantie des ordnungsgemäßen Handels

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