Handelsüberwachungsstelle
Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) kontrolliert als eigenständiges Börsenorgan den Handel an der einer Börse. Nach dem deutschen Börsengesetz muss an jeder Börse in Deutschland eine Handelsüberwachungsstelle existieren.
Laut §4 Abs. 1 des Börsengesetzes gehört zu ihrem gesetzlichen Auftrag:
- Beobachtung der Preisfeststellung
- Kontrolle des Verhaltens der Handelsteilnehmer
- Einhaltung der Regelwerke, börsenrechtlicher Vorschriften und Anordnungen
- Garantie des ordnungsgemäßen Handels

