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Handelsgeschäft

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel befasst sich mit Handelsgeschäften allgemein. Für die spezielle Bedeutung des Begriffs im Bankwesen siehe Handelsgeschäft (Finanzinstrument)

Unter einem Handelsgeschäft versteht man alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören, § 343 HGB. Geschäft in diesem Sinne umfasst jedes rechtserhebliche Verhalten (Rechtsgeschäft). Wichtigstes Handelsgeschäft bildet der Handelskauf.

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