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Handelsgewerbe

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Unter einem Handelsgewerbe versteht man einen Gewerbebetrieb, der

  • unter Berücksichtigung kaufmännischen und/oder technischen Wissens betrieben wird,
  • um mit ihm Gewinne zu erzielen,
  • in einer Weise betrieben wird, dass der Öffentlichkeit bewusst wird, dass er existiert.

Über die Definition des Begriffs hinaus stellt das Gesetz damit die 'widerlegbare' Vermutung auf, dass jeder Gewerbebetrieb zunächst als Handelsgewerbe gilt und dessen Betreiber damit als Kaufmann, auf den die handelsrechtlichen Vorschriften für Kaufleute Anwendung finden, auch wenn dieser nicht mit seinem Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist

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