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Handelsregister

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel bezieht sich auf das Handelsregister in der Bundesrepublik Deutschland. Für Österreich und die Schweiz siehe Firmenbuch und Handelsregister (Schweiz).

Das Handelsregister in Deutschland ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über die angemeldeten Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Das Register besteht aus zwei Abteilungen, Abteilung A (Einzelunternehmen, Personengesellschaften) und Abteilung B (Kapitalgesellschaften), welche mit HRA bzw. HRB abgekürzt werden. Anmeldungen zum Register (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen elektronisch in öffentlich beglaubigter Form erfolgen (§ 12 Abs. 1 HGB). Eintragungen erfolgen grundsätzlich nur auf Antrag. Auf eine unterbliebene, aber erforderliche Anmeldung kann mit Zwangsgeld von bis zu € 5.000 hingewirkt werden (§ 14 HGB).

Das Handelsregister enthält unter anderem Angaben zu

Eintragungen können sein

  • rechtserzeugend (konstitutiv, rechtsbegründend), d. h. die Rechtswirkung tritt erst durch die Eintragung ein;
  • rechtsbezeugend (deklaratorisch, rechtserklärend), d. h. die Rechtswirkung ist schon vor der Eintragung eingetreten, sie wird durch die Eintragung nur bestätigt.

Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben, d. h. falsche Eintragungen gelten gegenüber Gutgläubigen als richtig. Nicht eingetragene Tatsachen können Dritten nicht entgegengehalten werden (negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB), eingetragene und bekannt gemachte Tatsachen muss ein Dritter gegen sich gelten lassen (positive Publizität, § 15 Abs. 2 HGB).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Abteilungen

Die Eintragungen in das Handelsregister erfolgen in zwei Abteilungen. Einzelkaufleute und die meisten Personengesellschaften sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts werden unter der Nummer HRA xxxx (Handelsregister, Abt. A), Kapitalgesellschaften unter der Nummer HRB xxxx (Handelsregister, Abt. B) eingetragen.

Das Handelsregister Abteilung A erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

Das Handelsregister Abteilung B erteilt Auskunft über: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.

[Bearbeiten] Zuständigkeiten

Das Handelsregister wird von den Amtsgerichten als Registergericht geführt. Örtlich zuständig ist meist das Amtsgericht desselben Ortes wie das übergeordnete Landgericht (§ 8 HGB, § 125 FGG)[1]. Die Registereintragungen erfolgen durch den Rechtspfleger oder Richter. Das Handelsregister wird seit dem 1. Januar 2007 flächendeckend elektronisch geführt.

[Bearbeiten] Ausdruck aus dem Register

Das Handelsregister soll eine Publikations-, Beweis-, Kontroll- und Schutzfunktion erfüllen (negative/positive Publizität). Daher kann jeder aus dem Handelsregister (Kosten: siehe unten) ohne Begründung einen Ausdruck (früher: Handelsregisterauszug) über eine Eintragung anfordern ((§ 9 Abs. 1 HGB). Seit dem 1. Januar 2007 kann über das bundesweite Gemeinsame Registerportal der Länder jederzeit im Handelsregister aller Bundesländer nach Eintragungen recherchiert werden. Für den Abruf von Daten ist eine vorherige Registrierung erforderlich.

[Bearbeiten] Offenlegungspflicht

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers offenzulegen. Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2005 sind jedoch beim Handelsregister offen zu legen. Je nach Größe des Unternehmens sind die offen zu legenden Unterlagen unterschiedlich umfangreich (§§ 325 ff. HGB).

[Bearbeiten] Veröffentlichung

In das Handelsregister erfolgte Eintragungen werden im Internet sowie bis zum 31. Dezember 2008 in einem Printmedium, wie die örtlichen Tageszeitung oder dem Bundesanzeiger bekanntgegeben ((§ 10 Abs. 1 S. 1 und § 11 Abs. 1 HGB). Nach den Bekanntmachungen im Internet kann im Gemeinsamen Registerportal der Länder der Bundesrepublik Deutschland gesucht werden.

Das Zentralhandelsregister ist ab 2007 nicht mehr Bestandteil des Bundesanzeigers. Einige regionale Tageszeitungen bieten auf ihrer Internetseite die Möglichkeit, durch das örtliche Amtsgericht erfolgte Handelsregistereintragungen der letzten Jahre nachzuschlagen. Dabei wird allerdings nicht der Inhalt der Originaldatenbank angezeigt, sondern eine rechtlich unverbindliche Datensammlung der jeweiligen Tageszeitung.

[Bearbeiten] Kosten

Ein einfacher Handelsregisterauszug in Papierform kostet in Deutschland 10 €, ein beglaubigter 18 € (Stand: Februar 2006). Es besteht auch die Möglichkeit statt eines Ausdrucks die Übersendung einer entsprechenden Datei zu beantragen, dies kostet 5 €, eine beglaubigte Datei kostet 8 €.

Einfacher und preiswerter ist allerdings der Abruf eines Online-Registerauszuges über das oben erwähnte Gemeinsame Registerportal der Länder zu einem Preis von 4,50 €. Ein solcher Abruf ist allerdings erst nach einer Anmeldung bei der Servicestelle des Gemeinsamen Registerportals der Länder möglich.

Ohne Anmeldung ist der Abruf eines Online-Registerauszuges über das Unternehmensregister ebenfalls zu einem Preis von 4,50 € möglich. Darüber hinaus sind weitere nur im Unternehmensregister vorzuhaltende Informationen verfügbar.

[Bearbeiten] Fußnoten

  1. Zur örtlichen Zuständigkeiten der Amtsgerichte als Registergericht: Orts- und Gerichtsverzeichnis im Justizportal des Bundes und der Länder.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Carl Adler: Das Handelsregister. Seine Öffentlichkeit und sein öffentlicher Glaube. Puttkammer & Mühlbrecht, Berlin 1909 (Digitalisat)
  • Eckharenrecht nach deutschem und außerdeutschem Rechte. Vahlen, Berlin 1884 (Digitalisat)
  • S. Christ/A. Müller-Helle: Veröffentlichungspflichten nach dem neuen EHUG. Haufe Verlag, München 2007, ISBN 978-3-448-07495-6

[Bearbeiten] Weblinks

Deutschland:

Schweiz:

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