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Handlungsbevollmächtigter

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Ein Handlungsbevollmächtigter ist ein Vertreter einer juristischen Person, der rechtswirksam Erklärungen und Handlungen für den Vollmachtsgeber abgeben kann. Schriftliche Erklärungen werden meist mit dem Zusatz i.V - in Vollmacht unterzeichnet. Der Umfang der Vollmacht und Vertretungsbefugnis wird im Innenverhältnis geregelt.

Im Gegensatz zur weitreichenderen Prokura wird die Handlungsvollmacht nicht im Handelsregister eingetragen. Es ist daher notwendig, das Bestehen einer Handlungsvollmacht und ihren Umfang den Geschäftspartnern schriftlich bekannt zu geben. Dies kann beispielsweise durch Veröffentlichung von Unterschriftsverzeichnissen erfolgen.

Die Inhalte der Handlungsvollmacht sind im deutschen Rechtsraum im Handelsgesetzbuch (HGB) in §§ 54 ff. geregelt.

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