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Herkunftsbezeichnung

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Herkunftsbezeichnungen von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln sind Produktnamen, die eine direkte geographische Zuordnung ermöglichen (Schwarzwälder Schinken) oder die fest einer Region zuzuordnen sind (Sherry). Sie sind häufig Gegenstand von Streitfällen und finden daher bei der Europäischen Union besondere Beachtung. So gibt es seit 1992 die Regeln "zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung".

Mit der Schaffung des Siegels hat die EU eine unter internationalen Organisationen einzigartige Anstrengung unternommen, regional bedeutsame und traditionelle Produkte vor Nachahmung zu schützen.

Nach Artikel 13 des Gesetzes sind Produkte mit dem Siegel rechtlich geschützt vor jedem Missbrauch des Namens oder Nachahmung, selbst wenn der richtige Herkunftsort angegeben ist oder wenn die Benennung in übersetzter Form oder begleitet ist von Zusätzen wie "nach ...er Art" oder "Typ"

Nationalstaatliche Vorbilder dafür sind beispielsweise das AOC-Siegel in Frankreich, die DOP-, DOC- und DOCG-Siegel in Italien oder das DAC-Siegel in Österreich. Der erste internationale Vorläufer war die Konvention von Stresa (Lago Maggiore) von 1951, die erste internationale Vereinbarung über Käsenamen, an der sich sieben Länder beteiligten: Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden und die Schweiz.

Unterschieden werden dabei drei Stufen, bei denen die Strenge schrittweise abnimmt:

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)

Bild:EU-Siegel (g.U.) geschützte Ursprungsbezeichnung.gif
Das EU-Siegel für Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2037/93 der Europäischen Kommission

Die Geschützte Ursprungsbezeichnung[1], englisch Protected Designation of Origin (PDO), französisch Appellation d'Origine Protégée (A.O.P.), italienisch Denominazione d'Origine Protetta (D.O.P.), spanisch Denominación de Origen Protegida (D.O.P.) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise der Parmaschinken, der nach neueren Urteilen sogar in der Region Parma geschnitten werden muss. Produkte mit geschützter Ursprungsbezeichnung sind beispielsweise Feta- und Manouri-Käse aus Griechenland, alle italienischen DOP-Käse und andere DOP-Produkte, AOC-Produkte wie Käse, Weine und Champagner aus Frankreich, allgemein verschiedene Weine, Oliven, Schinken, Würste und sogar einige regionale Brot-Sorten. Grundlage für die Verwendung des Siegels ist die Verordnung (EWG) Nr. 2037/93 der Europäischen Kommission.

[Bearbeiten] Deutsche g.U.-Produkte, Stand Januar 2005

[Bearbeiten] Käse

[Bearbeiten] Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse)

[Bearbeiten] Wässer

[Bearbeiten] Geschützte geographische Angabe (g.g.A.)

Bild:EU-Siegel geschützte geografische Angabe.gif
Das EU-Siegel für Produkte mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2037/93 der Europäischen Kommission

Für Geschützte geographische Angaben, englisch Protected Geographical Indication (PGI), ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungsstufen (Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung) in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand. Maßgeblich geregelt ist die Vergabe des Siegels ebenfalls durch die Verordnung (EWG) Nr. 2037/93 der Europäischen Kommission.

[Bearbeiten] Deutsche g.g.A.-Produkte, Stand Januar 2005

[Bearbeiten] Fleischerzeugnisse

[Bearbeiten] Obst, Gemüse und Getreide

[Bearbeiten] Frisches Fleisch (und Schlachtnebenerzeugnisse)

[Bearbeiten] Backwaren, feine Backwaren, Süßwaren oder Kleingebäck

[Bearbeiten] Frische Fische, Weich-und Schalentiere sowie Erzeugnisse hieraus

  • Oberpfälzer Karpfen
  • Schwarzwaldforelle

[Bearbeiten] Bier

[Bearbeiten] Öle und andere Fette

[Bearbeiten] Österreichische g.g.A./g.U.-Produkte, Stand März 2006

[Bearbeiten] Käse

[Bearbeiten] Fleischerzeugnisse

[Bearbeiten] Obst, Gemüse and Getreide

[Bearbeiten] Öle und andere Fette

[Bearbeiten] Geschützte Herkunftsbezeichnungen in der Schweiz

In der Schweiz gibt es zwei geschützte Herkunftsbezeichnungen: Appellation d’Origine Contrôlée (geschützte Ursprungsbezeichnung) und Indication géographique protégée (geschützte geografische Angabe). Beides sind offizielle, staatlich geschützte Bezeichnungen, die von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle kontrolliert werden. Für jedes Produkt gibt es ein exaktes Pflichtenheft, das Qualität und regionstypische Eigenschaften sicherstellt.

[Bearbeiten] Appellation d’Origine Contrôlée (AOC)

Appellation d’Origine Contrôlée darf nur für Qualitätsprodukte verwendet werden, die im Ursprungsgebiet erzeugt, verarbeitet und veredelt worden sind. AOC-Produkte der Schweiz sind:

[Bearbeiten] Indication géographique protégée (IGP)

IGP Produkte beziehen sich auch auf eine klar umschriebene Region, sind aber weniger streng. Ein IGP Produkt muss in der betreffenden Region entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt werden.

[Bearbeiten] Kandidaten für AOC oder IGP

AOC Kandidaten

  • Boutefas (Schweinefleischwurst aus der Waadt)
  • Büscium da cavra (Tessiner Ziegenkäse)
  • Damassine (Pflaumengeist) aus dem Jura
  • Poire à Botzi (Freiburger Birnensorte)
  • Raclette du Valais
  • Sauerkäse und Bloderkäse aus Toggenburg und Liechtenstein
  • Tomme vaudoise (Walliser Weißschimmelkäse)

IGP Kandidaten

[Bearbeiten] Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)

Bild:EU-Siegel garantiert traditionelle Spezialität.gif
Das EU-Siegel für Produkte, die als garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.) ausgezeichnet werden dürfen gemäß Verordnung (EWG) Nr. 1848/93 der Europäischen Kommission

Die garantiert traditionelle Spezialität[2], englisch Traditional Speciality Guaranteed (TSG), bezeichnet keine geographische Herkunft, sondern nur eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren des Produkts. Zu dieser Kategorie gehört beispielsweise der Mozzarella oder der Serrano-Schinken. Bisher gibt es keine deutschen Produkte, die in dieser Kategorie Schutz genießen (Stand: Januar 2005). Die Verwendung des Siegels wird geregelt nach der Verordnung (EWG) Nr. 1848/93.

[Bearbeiten] Herkunftsbezeichnungen Non-Food

Herkunftsbezeichnungen haben sich auch im Non-Food Bereich als Recht etabliert und werden von Gerichten in der gesamten EU anerkannt (siehe die Beispiele unter „Parfum, Duftwasser“).

[Bearbeiten] Parfum, Duftwasser


Zum Thema „Schutz von Original oder Echt Kölnisch Wasser bzw. Original Eau de Cologne“ vergleiche Begriffsbestimmungen für Kölnisch Wasser (pdf), herausgegeben vom Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel (IKW).

  • Original Eau de Cologne unter Nr.39978180.3 eingetragene Marke beim DPMA.
  • Echt Kölnisch Wasser unter Nr. 39978178.1 eingetragene Marke beim DPMA

[Bearbeiten] Quellen

  1. Verordnung (EG) Nummer 510/2006 des Rates vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (AB1. L93 vom 31. März 2006, S. 12)
  2. Verordnung (EG) Nummer 509/2006 des Rates vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (AB1. L 93 vom 31. März 2006, S. 1)

[Bearbeiten] Weblinks

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