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Hypothekenbankgesetz

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Das Hypothekenbankgesetz (HBG) regelte die Rechte und Pflichten der Hypothekenbanken in Deutschland. Gegenwärtig gültig ist das HBG in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2674) zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502). Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist hier zu finden.

Das Gesetz wurde ab dem 19. Juli 2005 durch das Pfandbriefgesetz (PfandBG) abgelöst und ist nur noch im Rahmen der Übergangsvorschriften anwendbar (gem. Artikel 18, Nr. 5 des Gesetzes zur Neuordnung des Pfandbriefrechts vom 22. Mai 2005 (BGBl. I S. 1373))

Basisdaten
Kurztitel: Hypothekenbankgesetz
Voller Titel: ders.
Typ: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Handelsrecht
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: HBG
FNA: 7628-1
Verkündungstag: 19. Dezember 1990 (BGBl. I 1990, S. 2898)
Aktuelle Fassung: 1) 5. April 2004 (BGBl. I 2004, S. 502).
1) Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Hauptzwecke des HBG sind:

Die Regelungen des HBG beziehen sich primär auf Hypothekenbanken, viele Bestimmungen gelten jedoch in analoger Form für alle Banken (z.B. die Regelungen zum Beleihungswert in § 12 HBG).

[Bearbeiten] Weblinks

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!
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