INCOTERMS
INCOTERMS (International Commercial Terms, deutsch: Internationale Handelsklauseln) sind eine Reihe internationaler Regeln zur Interpretation spezifizierter Handelsbedingungen im Außenhandelsgeschäft.
Die Incoterms wurden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) erstmals 1936 aufgestellt, um eine gemeinsame Basis für den internationalen Handel zu schaffen. Sie regeln vor allem die Art und Weise der Lieferung von Gütern. Die Bestimmungen legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer, welche der Käufer zu tragen hat und wer im Falle eines Verlustes der Ware das finanzielle Risiko trägt. Die Incoterms geben jedoch keine Auskunft darüber, wann und wo das Eigentum an der Ware von dem Verkäufer auf den Käufer übergeht. Der Stand der Incoterms wird durch Angabe der Jahreszahl gekennzeichnet. Aktuell gelten die Incoterms 2000 (6. Revision).
Die 13 Regeln werden im Rechtsverkehr, von Geschäftsleuten, Regierungen und Gerichten anerkannt. Die Anerkennung durch Gerichte erfolgt jedoch nur bei Einbeziehung in einen Vertrag. Die Incoterms haben keine Gesetzeskraft, gelten aber als Usance, die von den Vertragsparteien akzeptiert wird.
Die Verwendung der Incoterms im Vertrag (durch Angabe von Kürzel der Klausel und des jeweiligen Orts) ist freiwillig, sollte aber in Anspruch genommen werden, um mögliche Missverständnisse und Streitigkeiten auszuschließen. Hier ein Beispiel für die Anwendung einer solcher Klausel in einem Kaufvertrag: Unsere Preise verstehen sich FOB Hamburg.
Die Incoterms werden auch in verschiedenen Statistiken verwendet: In der Außenhandelsstatistik wird für die Ausfuhren immer der FOB-Wert, für Einfuhren immer der CIF-Wert angegeben. In der Zahlungsbilanzstatistik wird sowohl bei den Ausfuhren als auch bei den Einfuhren der FOB-Wert benutzt.
Die durch den Incoterm ausgedrückte Lieferbedingung ist auch Grundlage für die Ermittlung des Zollwertes.
[Bearbeiten] Wer zahlt Was
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Zahlungspflichten des Verkäufers.
| Verladen auf LKW | Export- Verzollung | Transport zum Exporthafen | Entladen des LKW im Exporthafen | Ladegebühren im Exporthafen | Transport zum Importhafen | Entladegebühren im Importhafen | Verladen auf LKW im Importhafen | Transport zum Zielort | Versicherung | Einfuhr- Verzollung | Einfuhr- Versteuerung | |
| EXW | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| FCA | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| FAS | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| FOB | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| CFR | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| CIF | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Ja | Nein | Nein |
| CPT | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| CIP | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Ja | Nein | Nein |
| DAF | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein | Nein |
| DDU | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Nein | Nein |
| DDP | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja | Ja |
[Bearbeiten] Weblinks
- Merkblatt der IHK
- www.incoterms.com
- Einführung und Übersicht
- Lexikon bei Hellmann
- Fachinformationen der deutschen Transportversicherer
- Merkblatt zum Einheitspapier mit Ausfüllanleitung Incoterms (PDF ca. 1,8 MB)
- iccwbo.org grafische Übersicht über die einzelnen Incoterms und deren Verantwortlichkeitsraum für die Bereiche Kosten, Gefahrtragung und Leistungsumfang - PDF (englisch - Nur-Leseversion) der Internationalen Handelskammer

