OGAW-Richtlinie
OGAW ist die Abkürzung für „Organismus für gemeinsame Anlage in Wertpapieren" (englisch: UCITS für Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities). Im europäischen Rechtsrahmen versteht man darunter „Wertpapierfonds" (Investmentfonds).
Die OGAW-Richtlinien definieren hierbei die speziellen Zulassungsanforderungen, die für Fonds und Verwaltungsgesellschaften gelten. So soll ein einheitlicher Mindeststandard bei Anlegerschutz gewährleistet und das grenzüberschreitende Angebot von Investmentfonds erleichtert werden. OGAW profitieren vom „Europa-Pass", der es ihnen gestattet, vorbehaltlich einer Anzeige in allen EU-Staaten angeboten werden zu können, sofern sie zuvor in ihrem Herkunftsland zugelassen wurden.
[Bearbeiten] Weblinks
- [1]VAI Vereinigung Alternativer Investments, Mitgestaltung bei Einbindung von Hedgefonds in UCITS III Investmentfonds]
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