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Pfründung

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Pfründung, Verpfründung oder Verpfründungsvertrag sind Begriffe aus dem Schweizer Zivilgesetzbuch kurz ZGB und wird wie folgt definiert.

Durch den Verpfründungsvertrag verpflichtet sich der Pfründer, dem Pfrundgeber ein Vermögen oder einzelne Vermögenswerte zu übertragen, und dieser, dem Pfründer Unterhalt und Pflege auf Lebenszeit zu gewähren. Ist der Pfrundgeber als Erbe des Pfründers eingesetzt, so steht das ganze Verhältnis unter den Bestimmungen über den Erbvertrag.

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