Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch
Das Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch (kurz Sächsisches BGB) trat am 1. März 1865 im Königreich Sachsen in Kraft.
Bereits 1763 wurde im damaligen Kurfürstentum Sachsen offiziell über eine Privatrechtskodifikation nachgedacht. Das Bürgerliche Gesetzbuch für das Königreich Sachsen wurde am 2. Januar 1863 durch die sog. Publikationsverordnung verkündet und trat am 1. März 1865 in Kraft. Es galt bis zum 1. Januar 1900, dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches als Reichsgesetz, welches seinerseits unter anderem auch durch das Sächsische Bürgerliche Gesetzbuch als modernste Kodifikation seiner Zeit beeinflusst worden war.

