Partner für Selbständige und Unternehmer. Kompetent. Kostentranzparent.
Fragen kostet nichts. Fragen Sie uns
Sie sind hier: luebeckonline.com > Wiki > Schadensereignis

Schadensereignis

Wechseln zu: Navigation, Suche
Bild:September 16 2001.jpg
Feuerwehreinsatzfahrzeug am 16.09.2001 in New York City nach dem Anschlag am 11. September 2001

Ein Schadensereignis kann auf drei Arten eintreten:

  • als Personenschaden: Eine natürliche Person erleidet eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod.
  • als Sachschaden: Eine Sache erleidet einen Schaden (Zerstörung, Beschädigung), zum Beispiel Überschwemmung, Explosion, Unfall.
  • als Vermögensschaden: Der Schaden besteht aus einer Vermögensminderung, zum Beispiel die Zerstörung oder Beschädigung eines wertvollen Gemäldes: Der Sachschaden (Leinwand, Rahmen, Farbe) ist meist unbedeutend, der immatrielle Wertverlust (messbar zum Beispiel als aktueller Verkaufspreis) hingegen kann enorm sein.

Bei besonders schadensträchtigen Schadensfällen spricht man von einem großen Schadensereignis (gSE) oder von einer Großschadenslage wie zum Beispiel Erdbeben, Abstürze von Flugzeugen, Großfeuer, Explosionen, Terroranschlägen mit schadensträchtigem Ausmaß, Massenkarambolagen oder großflächige Überschwemmungen.

Ansichten