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Seniorat

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Das Seniorat (lat.) ist die Sukzessionsordnung, nach welcher Güter stets auf den Familienältesten ohne Rücksicht auf Linien- und Gradesnähe, vielmehr bloß vermöge des Lebensalters fallen, und insofern verschieden vom Majorat.

Bild:Meyerskonvlexikon.jpg Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.
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