Partner für Selbständige und Unternehmer. Kompetent. Kostentranzparent.
Fragen kostet nichts. Fragen Sie uns
Sie sind hier: luebeckonline.com > Wiki > Staat

Staat

Wechseln zu: Navigation, Suche
Bild:Disambig-dark.svg Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen werden unter Staat (Begriffsklärung) aufgeführt.

Als Staat bezeichnet man seit der europäischen Neuzeit jede politische Ordnung, die ein gemeinsames als Staatsgebiet abgegrenztes Territorium, ein dazugehöriges Staatsvolk und eine Machtausübung über dieses umfasst (vgl. Drei-Elemente-Lehre). Eine allgemeingültige Definition solcher Ordnungen gibt es nicht. Der Staat wird oft als Gegenüber zur Gesellschaft beschrieben.

Für Niccolò Machiavelli (1469–1527) waren alle menschlichen Gewalten, die Macht über Menschen haben, „Staat“. Für Jakob Burckhardt (1818–1897) ist der Staat damit eine der wesentlichen Kräfte neben Religion und Kultur, die die menschliche Geschichte bestimmen.

Entscheidende Bestandteile der heute gesetzmäßigen Begriffsdeutung sind eine irgendwie geartete politische Vereinigung einer größeren Menschengruppe, die in einem mehr oder weniger geschlossenen Gebiet unter einer mehr oder weniger einheitlichen Form der – etablierten, durchgesetzten oder beschlossenen – Machtausübung leben. Diese drei Hauptkriterien haben sich im modernen Völkerrecht seit Georg Jellinek (1851–1911) herauskristallisiert. Zum Staat gehört eine politische Instanz, die zur Schaffung und Wahrung von Recht und öffentlicher Ordnung in der Gesellschaft zuständig ist und diese mittels einer Verwaltung, dem Staatsapparat, auch durchsetzen kann.

Siehe auch: Staatstheorie

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Etymologie

Das deutsche Wort „Staat“ ist dem lateinischen status („Stand, Zustand, Stellung“) entlehnt. Das daher stammende italienische lo stato kam in der Renaissance auf und bezeichnete dort die mehr oder weniger stabile Verfassungsform einer Monarchie oder Republik. Der status regalis meinte Stellung, Macht und Einfluss des zur Herrschaft gelangten Königs oder Fürsten, später auch seines Anhangs, des Hofstaats. Die französische Übersetzung état konnte dann auch auf den ökonomischen Haushalt der Zentralmacht, später auch auf die rechtliche und politische Einheit aller Staatsbürger eines Staatsgebiets bezogen werden.

Mit dieser Wortgeschichte ging der historische Wandel politischer Gebietskörperschaften einher, so dass sich der neuzeitliche Staatsbegriff nur bedingt auf ältere Herrschaftsformen anwenden lässt. Ältere griechische und lateinische Begriffe wie polis (Stadtstaat), civitas („Bürgerschaft“), res publica („öffentliche Angelegenheit“), regimen („Königsherrschaft“), regnum („Königreich“) oder imperium („erobertes einheitlich regiertes Herrschaftsgebiet“) bezeichnen je einzelne, ebenfalls nicht verallgemeinerungsfähige Aspekte ähnlicher Sachverhalte.

[Bearbeiten] Entstehung

Über die Entstehung von einheitlich verfassten politischen Gemeinwesen gibt es historisch recht verschiedene Theorien, die oft mit der Legitimation einer aktuellen Staatsform verbunden sind.

Neue Staaten können heute vor allem auf drei Arten entstehen:

[Bearbeiten] Typen

Aristoteles ordnete die vorfindlichen Herrschaftsformen im Anschluss an Platon und Herodot nach sechs Grundtypen, wobei er drei positive Typen ihren jeweiligen Entartungen gegenüberstellte:

Beispiele weiterer Staatsformen:

Cicero ließ nur die drei positiven Typen (Monarchie, Aristokratie, Demokratie) als res publica gelten. Heutige Staatsformen nehmen meist den Begriff der Demokratie für sich in Anspruch, auch dort, wo die Partizipation der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen faktisch stark eingeschränkt ist. Der in Europa und den USA vorherrschende Staatstyp ist durch Parlamentarismus und Repräsentative Demokratie geprägt.

[Bearbeiten] Soziologie

Max Weber definiert in seiner Herrschaftssoziologie Staat als einen solchen politischen Anstaltsbetrieb, dessen Verwaltungsstab erfolgreich das Monopol legitimen physischen Zwanges (also das Gewaltmonopol) für die Durchführung der Ordnungen in Anspruch nimmt.[1] Für den modernen Staat sind nach Max Weber Territorialität, Gewaltmonopol, Fachbeamtentum und bürokratische Herrschaft kennzeichnend. Dem Anspruch nach hat sich diese Form politischer Herrschaft spätestens seit der Epoche des Kolonialismus global verbreitet (vgl. Schlichte 2005).

Der soziologischen Staatsidee Franz Oppenheimers folgend ist der Staat seinem Wesen und Ursprung nach eine Einrichtung, „die von einer siegreichen Menschengruppe einer besiegten Menschengruppe aufgezwungen wurde mit dem einzigen Zwecke, die Herrschaft der ersten über die letzte zu regeln und gegen innere Aufstände und äußere Angriffe zu sichern.“ [2]

[Bearbeiten] Ökonomie

Als Staat bezeichnet man in der Volkswirtschaftslehre jedes hoheitlich tätige Wirtschaftssubjekt, beispielsweise eine Regierung, eine Verwaltung sowie teilweise eine Institution sui generis. Der Staat wird als Summe aller Zwangsverbände betrachtet. Staatliches Handeln im volkswirtschaftlichen Sinn umfasst demnach die Tätigkeit aller politischer Ebenen (d. h. kommunaler, regionaler und bundesstaatlicher Einrichtungen).

Der Staat wird als wirtschaftlich agierendes Subjekt unter dem Aspekt seiner Rolle und Bedeutung für eine Volkswirtschaft betrachtet. Die Volkswirtschaftslehre sieht den Staat als zentralen Träger der Wirtschaftspolitik an. Über Ordnungspolitik, Strukturpolitik und Prozesspolitik soll er die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftssystems sicherstellen.

In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ist der Staat ein Element des Wirtschaftskreislaufs. Er greift über monetäre Transaktionen in Marktabläufe ein: etwa durch Staatskäufe von Waren und Dienstleistungen als auch durch Steuern und Transferzahlungen (z. B. Subventionen). Die Steuerung dieser einzelnen Positionen (Fiskalpolitik) beeinflusst den Haushaltsplan und die Staatsverschuldung.

Die Betrachtung des Staates als Wirtschaftssubjekt bezieht sich aber nur auf von einer Regierung direkt oder indirekt kontrollierte Einrichtungen. Demnach gehören unabhängige Zentralbanken nicht dazu. Unklar ist die Abgrenzung zwischen Staats- und Unternehmenssektor; allgemein werden beispielsweise Staatsunternehmen, die einer Gewinnerzielungsabsicht unterliegen, dem Unternehmenssektor zugerechnet. Liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor, so wird eine betriebliche Tätigkeit zumeist ökonomisch als Staatstätigkeit angenommen.

Zur Unterscheidung oder Kongruenz von Staat und Gesellschaft siehe Staat und Gesellschaft.

[Bearbeiten] Völkerrecht

Gemäß der Konvention von Montevideo hat ein Staat folgende Eigenschaften aufzuweisen:

Die klassische Staatsrechtslehre nennt nur die ersten drei Merkmale (Drei-Elemente-Lehre Jellineks).

Es ist allgemein anerkannt, dass bei Erfüllung der ersten drei Kriterien der Völkerrechtssubjekt-Status vorliegt.

Für die Aufnahme in die als „alternative UNO“ bekannte UNPO wird nur die Existenz einer Bevölkerung vorausgesetzt. Allerdings ist die UNPO lediglich eine Nichtregierungsorganisation ohne jeden völkerrechtlichen Status. Eine UNPO-Mitgliedschaft hat somit ausschließlich symbolischen Wert, möglicherweise auch politisches Gewicht, jedoch keine rechtsverbindliche Wirkung.

Bei der völkerrechtlichen Anerkennung handelt es sich nicht um einen rechtlichen, sondern einen politischen Prozess. Sie ist für die Staatsqualität nicht konstitutiv. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die politische Wirkung durchaus zu einer schnelleren Staat-Werdung beitragen kann.

Die Frage der Staatennachfolge wurde von Völkerrechtlern überwiegend nach Völkergewohnheitsrecht beurteilt. Zwar wurden die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Verträge vom 23. August 1978 sowie die Wiener Konvention über die Staatennachfolge in Vermögen, Archive und Schulden von Staaten vom 8. April 1983 abgeschlossen, doch sind diese völkerrechtlichen Verträge nur für die Vertragsparteien bindend.

[Bearbeiten] Rechtsprechung deutscher Gerichte

  • Bundesrepublik Deutschland: BVerfG (2 BvF 1/73), 31. Juli 1973: „[…] Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. […]“
  • Palästina: OVG Münster, NVwZ 1989, 790 f., Urteil vom 14. Februar 1989, Az. 18 A 858/87.
  • Sealand: VG Köln, DVBl. 1978, S. 510 ff., Urteil vom 3. Mai 1978, Az. 9 K 2565/77.

[Bearbeiten] Anzahl

Insgesamt gibt es 193 vollständig (von der UN) anerkannte souveräne Staaten. Darunter fallen die 192 Mitglieder der UN sowie die Vatikanstadt. Weitere Staaten sind nur von einer Minderheit der weltweiten Staaten anerkannt, dies sind unter anderem die Republik China, Somaliland, Westsahara (DARS), die Cookinseln, Niue und die Türkische Republik Nordzypern.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft, Kap. 1, § 17
  2. Der Staat von Franz Oppenheimer

[Bearbeiten] Literatur

  • Arthur Benz: Der moderne Staat. Grundlagen der politologischen Analyse, Oldenbourg, München 2001, ISBN 3-486-23636-9.
  • Gotthard Breit, Peter Massing (Hrsg.): Der Staat. Ideengeschichtliche Grundlagen, Wandel der Aufgaben, Stellung des Bürgers. Eine Einführung. Wochenschau-Verlag, Schwalbach 2003, ISBN 3-89974-072-6.
  • Stefan Breuer: Der Staat. Entstehung, Typen und Organisationsstadien, Rowohlt, Reinbek 1998, ISBN 3-499-55593-X.
  • James R. Crawford: The Creation of States in International Law. 2. Aufl., Oxford University Press, Oxford 2006, ISBN 0-19-826002-4.
  • Ernst Forsthoff: Der Staat der Industriegesellschaft, 2. Aufl., Beck, München 1971.
  • Karl Held (Hrsg.): Der bürgerliche Staat, GegenStandpunkt, München 1999, ISBN 3-929211-03-3 (Link).
  • Helmut Kuhn: Der Staat. Eine philosophische Darstellung. Kösel, München 1967.
  • Franz Oppenheimer: Der Staat. Neudruck der 3. überarbeiteten Auflage von 1929, Libertad, Berlin 1990 (Link).
  • Ernst Meyer: Einführung in die Antike Staatskunde, 6. Aufl., WBG, Darmstadt 1992.
  • Wolfgang Reinhard: Geschichte der Staatsgewalt. Eine vergleichende Verfassungsgeschichte Europas von den Anfängen bis zur Gegenwart, Beck, München 2002, ISBN 3-406-45310-4.
  • Murray N. Rothbard: The Anatomy of the State (Link).
  • Klaus Schlichte: Der Staat in der Weltgesellschaft. Politische Herrschaft in Asien, Afrika und Lateinamerika. Campus, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-593-37881-7.
  • Carl Schmitt: Der Begriff des Politischen. 7. Aufl., Duncker und Humblot, Berlin 2002, ISBN 3-428-08725-9.
  • Stefan Talmon: Kollektive Nichtanerkennung illegaler Staaten. Grundlagen und Rechtsfolgen einer international koordinierten Sanktion, dargestellt am Beispiel der Türkischen Republik Nord-Zypern. Mohr Siebeck, Tübingen 2006, ISBN 3-16-147981-5.
  • Hans-Peter Waldrich: Der Staat. Das deutsche Staatsdenken seit dem 18. Jahrhundert. Olzog, München 1973, ISBN 3-7892-7063-6.
  • Weltbank (Hrsg.): Weltentwicklungsbericht 1997. Der Staat in einer sich ändernden Welt. Washington, DC 1997, ISBN 0-8213-3772-6.

[Bearbeiten] Weblinks

<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden

Wiktionary: Staat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden

Wikiquote: Staat – Zitate
be-x-old:Дзяржаваfiu-vro:Riikmap-bms:Negaravec:Stato