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Traditionspapier

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Traditionspapiere sind Wertpapiere, die eine uneingeschränkte Verfügung über die Sache gewähren. Grundsätzlich fordert das BGB, dass eine bewegliche Sache übergeben wird, damit Eigentum daran entstehen kann. Wenn an die Stelle der Sache eine Urkunde tritt, vertritt diese Urkunde (dieses Wertpapier) die Sache.

Traditionsfunktion besitzen z. B. das Konnossement und der Lagerschein.

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