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Verfügung von Todes wegen

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Eine Verfügung von Todes wegen regelt das Schicksal des Vermögens einer Person nach deren Tod. Sie liegt dann vor, wenn (einseitig) bestimmt oder (gegenseitig) vereinbart wird, dass das Geschäft dann wirksam werden soll, wenn der Zuwendungsempfänger den Zuwendenden überlebt (Erlebensbedingung). Das deutsche Recht kennt sie in der einseitigen Form des Testaments und den mehrseitigen Formen des Erbvertrags sowie des gemeinschaftlichen Testaments.

Siehe auch: Erbrecht, Erbe

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