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Verwaistes Werk

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Als verwaiste Werke kann man die englische Formulierung orphan works oder orphaned works übersetzen. Im Urheberrecht meint man damit Werke, deren Urheber oder Rechtsinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln ist.

Verwaiste Werke stellen ein Problem für potentielle Verwerter dar, da eine Nutzung, die die Zustimmung des Urhebers oder der Rechteinhaber voraussetzt, nicht möglich ist.

Auch wenn einem in Verlagspublikationen der Hinweis, man habe trotz aller Sorgfalt Nutzungsrechtinhaber nicht ermitteln können und verpflichte sich zur Zahlung des üblichen Entgelts, nicht selten begegnet, stellt eine Nutzung ohne Zustimmung der Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung dar.

Anders als in den USA, wo man – ausgehend von einer Diskussionsrunde des Copyright Office – derzeit heftig über orphan works debattiert, wird das Problem, obwohl es erhebliche praktische Relevanz hat, in Deutschland kaum diskutiert. Allerdings hat eine Online-Konsultation der EU-Kommission Ende 2005 deutlich gemacht, dass außerhalb Deutschlands die praktischen Schwierigkeiten sehr wohl gesehen werden [1]

In Kanada besteht eine Zwangslizenz hinsichtlich verwaister Werke. Die Nutzung kann gegen Lizenzgebühren erfolgen, die treuhänderisch von einer Behörde verwaltet werden.

[Bearbeiten] Quellen

  1. http://europa.eu.int/information_society/activities/digital_libraries/doc/communication/results_of_online_consultation_en.pdf PDF

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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