kostenlose 24h Hotline:
0800 811 22 11
Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!
Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:
Hier können Sie uns mit der Anmeldung Ihrer Marke zum Schutz in Albanien beauftragen. Garantierte Fixpreise inklusive amtlicher Gebühren.
Wir bringen Ihren Begriff (Namen, Logo etc.) als Wortmarke oder Wort-/Bildmarke beim dortigen Patent- und Markenamt zur Anmeldung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.
Alternative: Falls die Marke schon in einem anderen Land angemeldet oder eingetragen ist können Sie für Albanien Schutz durch eine internationale Registrierung erlangen.
a) Ist Inländischer Vetreter für Ausländer erforderlich?
Inländischer Vertreter erforderlich
b) Ist eine Vollmacht erforderlich?
Erforderlich
c) Ist eine Legalisierung der Vollmacht erforderlich?
Keine legalisierte Vollmacht erforderlich
Es muss sich um ein unterscheidungskräfiges Zeichen handeln, welches nicht beschreibend für die Waren und Dienstleistungen ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Markenanmeldung mehrere Klassen zu benennen.
a) Welche wesentlichen Eintragungshindernisse prüft das Amt?
Das Amt prüft zunächst, ob die Klassifizierung erfolgt ist.
Es prüft, ob absolute Eintragungshindernisse vorliegen, insbesondere ob das Zeichen ausschließlich aus Elementen besteht, den es an jeglicher Unterscheidungskraft mangelt oder ob das Zeichen ausschließlich aus Angaben besteht, die die angemeldeten Waren und Dienstleistungen beschreiben.
b) Gibt es ein Widerspruchsverfahren?
Es ist kein Widerspruchsverfahren vorgesehen. Nur wenn Albanien als Land bei einer IR-Markenanmeldung benannt ist ein Widerspruch innerhalb von 3 Monaten gerechnet ab dem Tag, ab die Marke im internationalen Register eingetragen ist.
c) Wann wird die Marke eingetragen?
Liegen alle Eintragungsvoraussetzungen vor wird die Marke eingetragen.
d) Wird ein Zertifikat ausgestellt?
Die Eintragungsurkunde wird mit Vorliegen aller Eintragungsvoraussetzung ausgestellt.
e) Wird die Marke veröffentlicht?
Die Marke wird nach Eintragung veröffentlicht
Ca. 9 Monate
Ja. Die Marke kann als Basismarke dienen und über das internationale Register auf Drittstaaten ausgedehnt werden.
Es kann die Priorität der Mark in Anspruch genommen werden.
10 Jahre gerechnet ab dem Tag der Registrierung.
a) Welche Fristen müssen hierzu eingehalten werden?
Die Marke kann verlängert werden durch einen entsprechenden Antrag, der vor Ablauf der Schutzdauer gestellt werden muss.
b) Welche Dokumente sind erforderlich?
Für das Verlängerungsgesuch sind außer dem Antrag keine besonderen Dokumente erforderlich
a) Von Amts wegen vorzulegen
Nein
b )Geltendmachung durch Dritten
Ja, frühestens 5 Jahre nach dem Tag der Eintrageung. Es muss nachgewiesen werden, dass die Marke ernsthaft benutzt wurde.
i. Durch jedermann (Popularrechstbehelf)
Ja
ii. Nur bei berechtigtem Interesse
Nein
Keine Angabe
kostenlose 24h Hotline:
0800 811 22 11
Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!
Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern: