kostenlose 24h Hotline:
0800 811 22 11
Beratung per Telefon/Email nur nach vorherigem Auftrag!
Hier können Sie Beratung per Tel./Email anfordern:
Hier können Sie uns mit der Markenanmeldung in den Mexiko beauftragen.
Garantierte Festpreise einschließlich der offiziellen Gebühren. Keine Überraschungen durch unerwartete Anwaltskosten.
Unsere erfahrenen Markenanwälte in Mexiko werden ihre Marke anmelden. Die Preise beinhalten die amtlichen Gebühren.
Markenanmeldungen werden bearbeitet von Julián Vadillo G., Attorney at law.
Es gilt die internationale Klassifikation für Waren und Dienstleistungen. Eintragungsfähig als Marke sind Wort- und Bildmarken sowie Kombinationen daraus.
Der Antrag wird beim Patentamt (IMPI) gestellt. Ausländische Anmelder benötigen einen Inlandsvertreter, welcher durch uns gestellt wird. Der Zeitraum zwischen Anmeldung und Eintragung beträgt zwischen sechs und acht Monaten. Vor der Eintragung im Register wird die Marke in der "Erfindungs- und Markengazette" veröffentlicht. Bevor die Marke eingetragen werden kann, ist eine besondere Steuer zu bezahlen.
Es gibt kein Widerspruchsverfahren.
Der Markenschutz entsteht durch Eintragung. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist um jeweils 10 Jahre möglich.
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