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AGB für Handwerk & Dienstleistungen

Handwerk

Als Handwerk wird der Berufsstand und die gewerbliche Tätigkeit bezeichnet, bei der meist auf Bestellung ein Produkt oder eine Dienstleistung unmittelbar für den Verbraucher hergestellt wird. Es steht somit im Gegensatz zur industriellen Massenproduktion auf Vorrat. Wer Handwerker ist und wer ein sonstiges Gewerbe betreibt, ist in der Handwerksordnung festgelegt.

Das Handwerk ist in Deutschland sehr stark organisiert: Jeder zulassungspflichtige Handwerksbetrieb ist Pflichtmitglied in der für ihn zuständigen Handwerkskammer (vergleichbar der Industrie- und Handelskammer) und Berufsgenossenschaft. Diese Kammern bilden regionale Kammertage, die Mitglied im Zentralverband des Deutschen Handwerks sind.

Darüber hinaus sind viele Handwerksbetriebe freiwillig in Innungen organisiert. Diese Innungen sind in der Regel regional in Kreishandwerkerschaften und fachlich in Landesfach- bzw. Landesinnungsverbänden organisiert, die auf Bundesebene Zentralfachverbände bilden. Als Juniorenorganisation vertreten die Junioren des Handwerks die Interessen der jungen Handwerksmeister/innen und Führungskräfte im Handwerk. 

Die 54 Handwerkskammern und 43 Zentralfachverbände bilden mit weiteren bedeutenden Einrichtungen des Handwerks den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Dienstleistung

Dienstleistung bezeichnet in der volkswirtschaftlichen Abgrenzung eine Leistung, die nicht der Produktion eines materiellen Gutes dient oder wo der materielle Wert des Leistungsziels nicht im Vordergrund steht. Dienstleistungen werden von einer natürlichen Person oder einer juristischen Person oder einer Behörde zu einem Zeitpunkt oder in einem Zeitrahmen erbracht.

Im weitesten Sinne zählen zu den Dienstleistungen auch Leistungen, die z.B. unentgeltlich im Haushalt geleistet werden, oder gar solche, die man für sich selbst erbringt. Volkswirtschaftlich erfasst und als Teil des Sozialprodukts ausgewiesen werden jedoch nur Dienstleistungen, die zumindest über Marktpreise bewertet werden können.

Aus betriebswirtschaftlicher Sicht wird eine Dienstleistung von der Sachleistung unterschieden. Die Dienstleistung ist nicht lagerbar, selten übertragbar (Immaterialität der Dienstleistung) und benötigt einen externen Faktor (Integration des externen Faktors). Die Erzeugung und der Verbrauch der Dienstleistung fallen meist zeitlich zusammen (Uno-actu-Prinzip). Die Güte der Dienstleistung bezeichnet man als Service-Qualität oder Dienstleistungsqualität.

Dienstleistungen werden in standardisierte und individuelle Dienstleistungen unterschieden. Merkmal von standardisierten Dienstleistungen ist, dass die Leistung für einen fiktiven Durchschnittskunden erstellt wird. Die individuelle Dienstleistung wird hingegen für ein konkretes Individuum erstellt. Der Grad der Beteiligung (Integrationsgrad) des Kunden ist bei individuellen Dienstleistungen höher.

Die Abgrenzung zwischen Dienst- und Sachleistung ist letztlich fließend. So erlangen Dienstleistungskomponenten im Business-to-Business-Marketing, beispielsweise im Maschinen- und Anlagenbau, verstärkt an Bedeutung (z.B: Beratung, Teleservice). Aber auch in der Konsumgüterindustrie tragen Dienstleistungskomponenten zur verstärkten Differenzierung und somit zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen bei (z.B. Absatzfinanzierung von Hifi-Elektronik oder PKWs). Nicht zuletzt können derartige Dienstleistungskomponenten kaufentscheidend sein und somit zum Hauptbestandteil des Produkts avancieren. Daher wird zunehmend der Versuch aufgegeben, Dienstleistungen von Sachleistungen abzugrenzen.


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