Stand: 12.03.2010 ID: 298 Druckversion PDF WordDoc

Der Anwaltsvertrag

Hier finden Sie Muster und Erläuterungen für das Vertragsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant.

Übersicht

Vergütung

Die Vergütung des Rechtsanwaltes ist gesetzlich festgelegt durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das am 01. Juli 2004 die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) abgelöst hat. Eine individuelle Gebührenvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant (beispielsweise als ausgehandelter Festbetrag oder auf Basis von Stundensätzen) ist möglich.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren beschlossen. Künftig können Rechtsanwalt und Mandant eine erfolgsabhängige Vergütung im Einzelfall vereinbaren, wenn der Rechtssuchende ohne diese Möglichkeit davon absehen würde, den Rechtsweg zu beschreiten.

Anwaltshaftung

Man unterscheidet die Anwaltshaftung gegenüber dem Mandanten bei Pflichtverletzungen aus dem Anwaltsvertrag und die Haftung gegenüber Nichtmandanten, d.h. Drittschädigung durch anwaltliche Fehlleistung. In beiden Fällen ist der Rechtsanwalt zu Schadensersatz verpflichtet. Der Schadensersatzanspruch gegenüber dem Rechtsanwalt verjährt innerhalb der so genannten regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB).
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 250.000 EUR pro Versicherungsfall abzuschließen (§ 51 BRAO).

Links

Bundesrechtsanwaltsordnung

Fachanwaltsordnung

Website der Bundesrechtsanwaltskammer

Berufsordnung
BORA - Stand 1.7.2006 (pdf)
BORA - Stand 1.3.2006 (pdf)

Archiv (ältere Fassungen)

Fachanwaltsordnung
FAO - Stand 1.7.2006 (pdf)
FAO - Stand 1.7.2005 (pdf)

Archiv
(ältere Fassungen)

Bundesrechtsanwaltsordnung
(BRAO)
The Federal Lawyers´Act (Stand: 11.6.2002)