Befristeter Arbeitsvertrag
Zwischen
...
- nachfolgend Arbeitgeber genannt -
und
...
- nachfolgend Arbeitnehmer genannt -
wird folgender
befristeter Arbeitsvertrag
geschlossen.
§ 1 Tätigkeit/ Beginn des Arbeitsverhältnisses
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem als eingestellt. Die Tätigkeit umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:
oder
(1) Der Arbeitnehmer wird ab dem als eingestellt. Zu seinen Aufgaben gehören die in der anliegenden Stellenbeschreibung genannten Aufgaben.
(2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Bedarfsfall auch andere zumutbare Tätigkeiten im Betrieb ohne Änderung der sonstigen Vertragsbedingungen zu übernehmen.
§ 2 Dauer und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(1) Das Arbeitsverhältnis dient der Vertretung der im Mutterschutz und anschließend in der Elternzeit befindlichen Frau ... und endet mit einer Frist von zwei Wochen, nachdem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Rückkehr von Frau ... angekündigt hat.
oder
(1) Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des ..., ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf. Die Einstellung erfolgt zur Vertretung der/des ..., die/der bis einschließlich die gesetzliche Elternzeit in Anspruch nimmt.
oder
(1) Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung von Frau ... eingestellt, die sich in der Elternzeit befindet. Das Arbeitsverhältnis endet nach Rückkehr von Frau auf ihren Arbeitsplatz mit einer Frist von zwei Wochen nach entsprechender Mitteilung des Arbeitgebers, spätestens jedoch am ...
(2) Auf das Sonderkündigungsrecht nach § 21 Abs. 4 BEEG wird der Arbeitnehmer ausdrücklich hingewiesen.
oder
(2) Ein Sonderkündigungsrecht nach § 21 Abs. 4 BEEG wird ausgeschlossen.
(3) Die ersten ... Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Monats oder zum 15. eines Monats gekündigt werden.
§ 3 Vergütung
(1) Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von ... EUR, zahlbar nachträglich am letzten Werktag des Monats.
oder
(1) Der Arbeitnehmer erhält während der Probezeit ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von ... EUR, nach Ablauf der Probezeit in Höhe von ... EUR.
oder
(1) Der Arbeitnehmer wird in Lohngruppe ... des Tarifvertrages ..., Fallgruppe ... eingruppiert. Der Lohn berechnet sich wie folgt:
1. Grundlohn,
2. tarifliche Zulage,
3. übertarifliche Zulage.
Die übertarifliche Zulage und die betriebliche Zulage können auf spätere Tariflohnerhöhungen angerechnet werden. Der Arbeitgeber behält sich zudem vor, die Zulagen bei Vorliegen eines sachlichen Grundes (wirtschaftliche Gründe, Gründe in der Leistung oder im Verhalten des Arbeitnehmers) zu widerrufen.
(2) Überstunden werden mit einem Zuschlag von ... % auf die übliche Vergütung bezahlt.
oder
(2) Es werden folgende Zuschläge zum Gehalt gezahlt:
1. Nachtarbeit ... EUR,
2. Sonn- und Feiertagsschicht ... EUR,
3. Überstunden ... EUR.
oder
(2) Bis zu ... Überstunden kann der Arbeitnehmer nach Absprache mit der Firma durch Freizeit ausgleichen oder sich vergüten lassen. Darüber hinausgehende Überstunden werden grundsätzlich vergütet. Der Überstundenzuschlag beträgt ... %.
§ 4 Arbeitszeit
(1) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt ohne Pausen ... Stunden.
oder
(1) Die tägliche/ wöchentliche/ monatliche Arbeitszeitdauer
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