Direktionsrecht-Sonntagsarbeit

Sonntagsarbeit; Direktionsrecht des AG

Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen dem â??kleinenâ?? und dem â??groÃ?enâ?? Weisungsrecht des AG.

Von dem â??kleinenâ?? Weisungsrecht ist dann zu sprechen, wenn der AG im Rahmen der bestehenden Arbeitspflicht lediglich Einzelanweisungen erteilt.

Von dem â??groÃ?enâ?? Direktionsrecht ist dann zu sprechen, wenn es um arbeitsbezogene, arbeitsbegleitende und organisationsbedingte Anweisungen des AG geht, z.B. auch bei Weisungen mit negativen Auswirkungen auf die Vergütung.

Aufgrund sines Weisungsrechts kann der AG die im Arbeitsvertrag nur rahmenmä�ig umschriebene Leistungspflicht des AN nach Ort, Zeit und Art der Leistung näher bestimmen. Die Grenze findet das Weisungsrecht zum einen im Arbeitsvertrag, zum anderen in den Gesetzen, z.B. ArbZG. Bezüglich Arbeitsverträge gilt:

Alle �nderungen die im Rahmen des Arbeitsvertrages liegen, können vom AG angeordnet werden;

Alle Ã?nderungen, die nicht im Rahmen des Arbeitsvertrages liegen,

... ENDE DES AUSZUGES.

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