Informationen zur Patientenverfügung
Informationen zur Patientenverfügung
<typohead type="2">I. Allgemeines</typohead>
Mit den Errungenschaften der modernen Medizin können Krankheiten besiegt und Leiden gelindert werden. Viele Menschen haben Angst vor dem Sterben oder dem künstlich verlängerten Leben.
Wenn das Grundleiden eines Kranken nach ärztlicher �berzeugung unumkehrbar ist, einen tödlichen Verlauf angenommen hat und der Tod in kurzer Zeit eintreten wird, ist Hilfe für den Sterbenden und Hilfe beim Sterben zulässig. In solchen Fällen kann der Arzt auf weitere, technisch eventuell noch mögliche Ma�nahmen wie z. B. Beatmung, Sauerstoffzufuhr, Bluttransfusion und künstliche Ernährung verzichten. Aber auch wenn der Sterbevorgang noch nicht eingesetzt hat, kann der Abbruch einer einzelnen lebenserhaltenden Ma�nahme bei entsprechendem Patientenwillen als Ausdruck seiner allgemeinen Entscheidungsfreiheit und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit zulässig (Hilfe zum Sterben) sein. An die Annahme des mutma�lichen Willens sind dann erhöhte Anforderungen zu stellen. Hierbei sind frühere mündliche oder schriftliche �u�erungen des Kranken ebenso zu berücksichtigen, wie seine religiöse �berzeugung, seine sonstigen persönlichen Wertvorstellungen, seine altersbedingte Lebenserwartung oder das Erleiden von Schmerzen.
Durch eine Patientenverfügung hat ein Arzt die Möglichkeit, wenn ein Patient nicht mehr zu einer Willensbildung fähig ist und sich nicht mehr äu�ern kann, den mutma�lichen Willen des Patienten zu ermitteln. Für den Fall, dass der Patient unheilbar erkrankt und nicht mehr in der Lage ist, eine Entscheidung über Ma�nahmen zu treffen, die lediglich eine Sterbens- oder Leidensverlängerung bedeuten würden, erhält der Arzt eine wichtige Entscheidungshilfe.
Darüber hinaus hat in der Patientenverfügung der Wunsch nach einer Schmerzlinderung Aufnahme gefunden, selbst wenn diese zu einer Lebensverkürzung führen kann.
Bevor Sie die Patientenverfügung unterschreiben, sollten Sie den Inhalt mit Vertrauenspersonen, wie z. B. Angehörigen, Freunden und Ihrem Arzt, besprechen. Diese in der Verfügung genannten Vertrauenspersonen sollten bei der Abfassung der Verfügung mitwirken, um später den behandelnden �rzten die Ermittlung des mutma�lichen Willen des Verfügenden zu erleichtern. Bedenken Sie, dass mit der Patientenverfügung den Angehörigen und behandelnden �rzten eine schwierige Entscheidung erleichtert wird. Dies darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sie sich zunächst selbst in einem Entscheidungsproze� mit dem Sterben auseinandersetzen müssen. Eine Patientenverfügung kann eine Hilfe sein, wenn auch nicht für jeden Einzelfall.
<typohead type="2">II. Folgende wichtige Hinweise sollten Sie beachten:</typohead>
- Das Originalformular Ihrer Patientenverfügung sollte bei Ihren persönlichen Unterlagen,
z. B. Familienbuch, Testament, aufbewahrt werden. Dabei sollte
... ENDE DES AUSZUGES.
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