Beratervertrag

Zwischen

_________

- nachstehend Auftraggeber genannt -
und

__________

- nachstehend Auftragnehmer genannt -

wird folgender Vertrag geschlossen.

§ 1 Gegenstand des Vertrags

Gegenstand dieses Vertrags sind Leistungen für
«Massnahme».

§ 2 Grundlagen des Vertrags

Dem Vertrag liegen zugrunde:
[....]

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

(1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer folgende Leistungen:

(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen persönlich oder mit hierfür geeignetem Personal seines Büros zu erbringen.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, den Auftraggeber gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber Presse, Behörden und Unternehmern, zu vertreten.

(4) Der Auftragnehmer darf als Sachwalter des Auftraggebers keine Unternehmer oder Lieferanteninteressen vertreten.

§ 4 Vorzulegende Unterlagen

(1) Papierform
Dem Auftraggeber sind folgende Unterlagen zu übergeben:
• [....]
in [....]-facher Ausfertigung, davon je einmal in kopier-/pausfähiger Ausführung.
Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen und Pläne als "Ver-
fasser" zu unterzeichnen.

(2) Digitale Form
Dem Auftraggeber sind folgende Daten zu übergeben:
• [....]

§ 5 Fachlich Beteiligte

(1) Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder anderen fachlich Beteiligten
erbracht:
• [....]
von [....]

§ 6 Termine und Fristen

(1) Für die Leistungen nach § 3 gelten folgende Termine bzw. Fristen:
• [....].

(2) Soweit keine Termine bzw. Fristen vereinbart sind, hat der Auftragnehmer seine
Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Bau-
maßnahme nicht aufgehalten werden.

§ 7 Vergütung und Zahlungen

(1) Der Auftragnehmer erhält für seine Leistungen folgende Vergütung:
(1) Die Leistungen nach [....] werden mit den nachstehenden Stundensätzen
vergütet:
für den Auftragnehmer und Partner
[....] € / Stunde,
für die Mitarbeiter
z. B. Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Techniker
[....] € / Stunde,
z. B. Technischer Zeichner
[....] € / Stunde.
Die aufgewendeten Arbeitsstunden sind durch Arbeitsberichte nachzuweisen und vom Auftraggeber zeitnah anerkennen zu lassen.
Die Obergrenze der Vergütung wird auf [....] € festgelegt und darf nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber über-
schritten werden.
(2) Die Leistungen nach [....] werden mit pauschal [....] € vergütet.

[....]
7.2 Die Erstattung von Nebenkosten ist ausgeschlossen, soweit nachstehend keine
abweichende Vereinbarung getroffen wird.
Als Nebenkosten werden folgende Nettobeträge erstattet:
7.2.1
Pauschal [....] € / [....] v.H. des Nettohonorars.

Hierin sind auch die Kosten enthalten für:

• Vervielfältigen der Unterlagen,
• Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen,
• Reisen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter.
7.2.2 Auf Nachweis folgende Kosten:
[....]
[....] €.
(3) Die Umsatzsteuer ist im Honorar des Auftragnehmers sowie in den Nebenkosten
nicht enthalten. Die Umsatzsteuer ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuer-
satz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrech-
nungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.

(4) Auf Anforderung des Auftragnehmers werden Abschlagszahlungen in Höhe von
95 v. H. der Vergütung für die nachgewiesenen Leistungen einschließlich Umsatz-
steuer gewährt. Abschlagszahlungen sind binnen 18 Werktagen nach Zugang des
prüfbaren Nachweises zu leisten.

(5) Die Schlusszahlung für die übrigen Leistungen wird fällig, wenn der Auftragnehmer sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag erfüllt und eine prüfbare Rechnung eingereicht hat. Alle Rechnungen (einschließlich der Nachweise für Nebenkosten) sind im Original
einzureichen.

(6) Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 v.H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.

§ 8 Auskunftspflicht des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf Anforderung über seine Leistungen unverzüglich und ohne besondere Vergütung schriftliche Stellungnahmen abzugeben, bis das Rechnungsprüfungsverfahren für die Baumaßnahme für abgeschlossen erklärt ist.

§ 9 Herausgabeanspruch des Auftraggebers

(1) Der Auftragnehmer hat die zur Erfüllung des Vertrags angefertigten Unterlagen -
Pläne oder Zeichnungen als Transparentpausen oder digitale Datenträger - dem
Auftraggeber zu ü

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 1317


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