Beratervertrag Unternehmenssanierung

Zwischen

der Firma

______________

im folgenden Auftraggeber genannt,

und


______________

in folgenden Auftragnehmer genannt,


wird folgender Beratervertrag geschlossen:

§ 1 Gegenstand des Vertrages


(1) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in allen unternehmensrelevanten Fragen im Bereich Existenzkonsolidierung, beraten. Die Beratung wird in Abstimmung mit der Geschäftsleitung erfolgen.
(2) Zur Beratertätigkeit gehört insbesondere:
a) Die Analyse und Auswertung der bisherigen Geschäftsvorfälle, des Firmenprofils und der  Geschäftsfelder.
b) Die Erstellung eines Sanierungskonzeptes zur grundlegenden Sanierung / Konsolidierung des Unternehmens.
c) Die Verhandlungsführung mit Kreditinstituten, Bürgschaftsbanken resp. Kreditgarantiegemeinschaften, der zuständigen IHK und sofern erforderlich den zuständigen Finanzbehörden (FA/OFD).

§ 2 Beginn, Laufzeit

Der Beratungszeitraum wird vom Auftragnehmer – gemäß Angebot vom ________ – ab Vertragsunterzeichnung veranschlagt. Sollten außergewöhnliche Einflüsse zu einer erkennbaren Überschreitung des Beratungszeitraumes führen, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hiervon  unverzüglich in Kenntnis setzen.
Die Beratungstätigkeit beginnt mit Unterzeichnung des Vertrages und endet mit Genehmigung des Sanierungskonzeptes durch die Bürgschaftsbank / der beteiligten Kreditinstitute, ohne dass es einer  Kündigung des Vertrages Bedarf.
Sofern die Bürgschaftsbank oder eine andere direkt beteiligte Institution (finanzierendes Kreditinstitut, IHK) Ihre Zustimmung zum Sanierungskonzept von einer weitergehenden Beratung abhängig macht (z.B. begleitende Beratung des Unternehmens über einen noch festzulegenden Zeitraum), so wird der  Auftraggeber mit dem Auftragnehmer, einen Anschlussberatungsvertrag, analog zu diesem Vertrag, abschließen.

§ 3 Ort und Zeit der Tätigkeit

(1) Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort nach pflichtgemäßem Ermessen. Soweit es der Auftragnehmer für erforderlich erachtet im Betrieb des Auftraggebers tätig zu sein, so wird er den Auftraggeber rechtzeitig informieren und die Termine abstimmen.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Zeit der innerbetrieblichen Tätigkeit dem Auftragnehmer einen Büroarbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer der Beratungstätigkeit dem Auftragnehmer sämtliche Geschäftsunterlagen zugänglich zu machen und bei Bedarf Geschäftsvorgänge zu erläutern.
(2) Der Auftraggeber wird seine Mitarbeiter im Sinne von Abs. 1 unterrichten und zu entsprechender Mitarbeit anhalten.
(3) Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und sonstige der Schweigepflicht unterliegende Berufsgruppen werden im Bedarfsfall durch den Auftraggeber von der Schweigepflicht entbunden.

§ 5 Verschwiegenheit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 833


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