Kooperationsvertrag über Verfügungstellung von Leistungen zum Betrieb einer Hotline
Kooperations-Vertrag
nach § 19 Abs. 1 UStG
Hiermit wird zwischen:
...........................................
- nachfolgend Kooperationsfirma genannt -
und
- nachfolgend Kooperationspartner genannt -
persönliche Line-Daten Bankverbindung:
Pseudonym: Name der Bank:
Zielrufnummer: Kontoinhaber:
PIN / Zugangsnummer: Konto-Nummer:
Steuernummer: BLZ:
UID-Nummer: BIC:
IBAN:
folgender Kooperationsvertrag geschlossen:
§1 – Vertragsgegenstand
1.1 Die Kooperationsfirma betreibt ein Beratungsforum, auf dem u.a. Telefongespräche in Bezug auf Hellsehen, Astrologie und Kartenlegen durchgeführt werden. Der Kooperationspartner beteiligt sich aktiv am Erfolg dieser Line, indem er Leitungskapazitäten in Anspruch nimmt und mit den Anrufern in direkten anonymen telefonischen Kontakt tritt.
1.2 Zur Durchführung dieser Telefongespräche stellt die Kooperationsfirma ihre Dienste dem Kooperationspartner im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung.
§ 2 – Leistungen
2.1 Die Leistungen für das aktive Telefonat betragen zwischen € 0,75 und € 0,80* pro Gesprächsminute. (* siehe Tabelle)
Gesprächsminuten 0 bis 500 min. ab 500 min.
Leistung pro Minute € 0,75 € 0,80
Es werden nur die Gespräche abgerechnet, die die Zielrufnummer des Kooperationspartners auch tatsächlich erreicht haben.
2.2 Basis für die Abrechnung ist das vom Carrier gutgeschriebene Sharing. Dabei überwacht die Firma Daya Lila die Abrechnungen dieser Carrier, ist jedoch letztendlich von deren Abrechnungen abhängig (es wurde die gesicherte Auszahlung bei KasCada gewählt, d.h. Daya Lila ist verpflichtet, 19% des Gewinns an KasCada zu zahlen und ist im Gegenzug pro Anrufer mit einem Betrag von max. € 500,- bei Pfändung oder Zahlungsunfähigkeit des Anrufers abgesichert). Die Auszahlungen der Leistungen an den Kooperationspartner erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Vorliegen der Carrier-Abrechnung (ca. 60 Tage nach dem Abrechnungs- zeitraum; z.B.: Abrechnungszeitraum Jänner 2007 -> Auszahlung Ende März 2007).
2.3 Die Abrechnungsbeträge werden auf das oben angegebene Konto des Kooperationspartners überwiesen.
§ 3 – Vertragsbeginn, -dauer, -kündigung
3.1 Für den Vertragsbeginn ist der Eingang des unterzeichneten Vertrages und die Freischaltung der entsprechenden Rufnummer Voraussetzung bzw. frühestens der 20. Juli 2007.
3.2 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
3.3 Das Vertragsverhältnis kann jederzeit von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten gekündigt werden.
§ 4 – Ausschließlichkeit
4.1 Die Kooperationsfirma hat keine Ausschließlichkeit.
§ 5 – Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
5.1 Der Kooperationspartner verpflichtet sich, seine Zugangsdaten, insbesondere seine Geheimnummer (PIN) und Passwort für die Nutzung des Dienstes vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufbewahren und Daya Lila im Falle des Verdachts der unbefugten Kenntnisnahme hiervon unverzüglich schriftlich oder per E-Mail Mitteilung machen.
§ 6 – Zusammenarbeit
6.1 Der Firma steht eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Kooperationspartner auf Grund dieses Vertrages nicht zu.
6.2
... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 927
nur einmalig 49,00 EUR (zzgl. MwSt.) *
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