Provisionsvertrag mit Partner zur Neukundenvermittlung

Vereinbarung

zwischen

[Partner 1]

und

[Partner 2]

Präambel

Gegenstand dieses Vertrages ist die vertrauensvolle und dauerhafte Zusammenarbeit zwischen den oben genannten Vertragspartnern in dem Bereich [Bereich]. Ziel der beiden Parteien ist es, [Ziel].

Zur Dokumentation und als Grundlage dieser Zusammenarbeit schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung.

§ 1 Leistungen der Vertragspartner

1. [Partner 2] wird bei der Akquisition von Neugeschäften im Bereich [Bereich] für [Partner 1] und seine Tochtergesellschaften tätig werden. Er wird insbesondere [Partner 1] gegenüber potentiellen Kunden empfehlen, [Partner 1] Kunden benennen und einen ersten Gesprächskontakt zwischen den Parteien herstellen.

2. [Partner 1] zahlt für jeden durch [Partner 2] vermittelten Kunden eine Vermittlungsprovision.

3. Ein Kunde gilt als durch [Partner 2] akquiriert, wenn vor Nennung des Kundennamens durch [Partner 1] noch kein geschäftlicher Kundenkontakt von Organen oder Mitarbeitern von [Partner 1] bestand. [Partner 1] ist verpflichtet, sich im Zeitpunkt der Namensnennung unverzüglich zu erklären, ob ein Kontakt bereits besteht.

4. Die Vertragspartner werden sich bei der Kontaktaufnahme zum Kunden vorher abstimmen. Die Festsetzung von Konditionen, Projekt- und Kapazitätenplanung sowie die Hinzuziehung von externen Beratern, bleibt [Partner 1] vorbehalten oder erfolgt lediglich nach deren vorheriger Zustimmung.

§ 2 Vergütung

Die Vermittlungsvergütung ist abhängig von der Netto - Vergütung des von [Partner 2] vermittelten Auftrages.

2. Bei der erfolgreichen Vermittlung eines Kunden an [Partner 1] erhält [Partner 2] eine Provision in Höhe von [Prozentsatz] des zwischen [Partner 1] und dem vermittelten Kunden vereinbarten erfolgsabhängigen und erfolgsunabhängigen Vergütung.

3. Sollte im Einzelfall [Partner 2] der Mitwirkung Dritter bedürfen, um ein Beratungsmandat für [Partner 1] zu akquirieren, wird [Partner 2] deren mögliche Provisionsforderungen aus dem ihm zustehenden und in § 2 Zi. 2 genannten Satz befriedigen. [Partner 1] ist nicht verpflichtet, zusätzlich Provisionszahlungen an Dritte zu leisten.

4. Der Provisionsanspruch von [Partner 2] entsteht erst nach erfolgter Zahlung durch den Kunden an [Partner 1]. Der Provisionsanspruch ist 14 Tage nach Kontoeingang der Zahlung des Kunden an [Partner 1] fällig.

6. Im Falle der Kündigung durch eine Vertragspartei bleibt der Anspruch auf eine erfolgsabhängige Vergütung bestehen, soweit der Kunde von [Partner 2] akquiriert wurde.

§ 3 Informationspflichten

Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, den anderen Vertragspartner über die aktuelle Situation des vermittelten Auftrages bzw. über den Stand der Kundenakquisition auf dem Laufenden zu halten und auf Anfrage Auskunft zu geben soweit

... ENDE DES AUSZUGES. Wortanzahl im ganzen Dokument: 822


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