Mietvertrag für Sachen, Maschinen etc.
Mietvertrag für Sachen, Maschinen etc.
zwischen
_____________________
– nachfolgend Vermieter genannt –
und
_____________________
– nachfolgend Mieter genannt –
1. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter folgenden Gegenstand: _______________________ (genaue Beschreibung der zu vermietenden Gegenstände, so dass sie identifiziert werden können).
2. Mietdauer
Die Mietzeit beginnt mit Datum der Vertragsunterzeichnung und endet am ____________, wenn nicht die Parteien vorher eine Verlängerung vereinbaren.
alternativ:
Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Abschluss des Vertrages und hat eine Laufzeit von _____ Jahren. Danach verlängert sich der Vertrag um __________ Jahr, wenn er nicht vorher mit einer Frist von ____ Monat(en) vor Ablauf schriftlich gekündigt wurde.
3. Mietzins, Aufrechnungsverbot, Kaution
Die Miete beträgt € ____________ monatlich und ist im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats auf das Konto des Vermieters bei der ____________-Bank, Konto-Nr. ________ , BLZ ___________ zu zahlen. Gerät der Mieter mit der Zahlung einer Mietzinsrate, ganz oder teilweise, länger als vierzehn Tage in Verzug, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen.
Die Aufrechnung durch den Mieter mit Ansprüchen gegenüber dem Vermieter ist ausgeschlossen, es sei denn, der Anspruch ist unbestritten oder gerichtlich festgestellt.
Die Kaution für die Mietsache beträgt € ____________ und ist im Voraus zu entrichten. Am Ende des Mietzeitraumes erhält der Mieter die Kaution zurück, wenn kein Grund für die Einbehaltung oder Verrechnung der Kaution wegen Pflichtverletzung, z.B. Beschädigung der Mietsache, besteht.
4. Untervermietung
Eine Untervermietung ist nicht zulässig.
5. Verbringung der Mietsachen an anderen Ort, Verpfändung
Die Mietgegenstände befinden sich an folgendem Ort: ________ . Falls der Mieter sie an andere Örtlichkeiten verbringen will,
... ENDE DES AUSZUGES.
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