Gesellschaftsvertrag der eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)

§1 Name und Sitz der Gesellschaft

(1) Die Gesellschaft führt den Namen [Gesellschaftsname] eGbR.

(2) Der Sitz der Gesellschaft ist [Sitz der Gesellschaft].

§2 Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist [genaue Beschreibung des Unternehmensgegenstandes].

(2) Die Gesellschaft kann weitere Geschäfte jeder Art tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern.

§3 Dauer der Gesellschaft

(1) Die Gesellschaft beginnt am [Datum des Vertragsbeginns] und ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

(2) Die Gesellschaft kann von jedem Gesellschafter mit einer Frist von [Angabe der Frist] zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

§4 Einlagen und Geschäftsanteile

(1) Jeder Gesellschafter leistet eine Einlage in Höhe von [Betrag] Euro.

(2) Die Geschäftsanteile der Gesellschafter richten sich nach dem Verhältnis ihrer Einlagen.

§5 Geschäftsführung und Vertretung

(1) Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

(2) Bei mehreren Geschäftsführern ist [bestimmen Sie, ob Einzel- oder Gesamtgeschäftsführung gewünscht ist].

§6 Gewinn- und Verlustverteilung

(1) Der Gewinn und Verlust der Gesellschaft wird nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile auf die Gesellschafter verteilt.

§7 Änderungen des Gesellschaftsvertrages und Auflösung

(1) Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform und der Zustimmung aller Gesellschafter.

(2) Die Auflösung der Gesellschaft kann nur einstimmig beschlossen werden.

§8 Nachfolgeregelung

(1) Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters durch Tod, Kündigung oder andere in diesem Vertrag definierte Gründe, haben die verbleibenden Gesellschafter das Recht, die Gesellschaft fortzuführen. Die verbleibenden Gesellschafter können innerhalb einer Frist von [Angabe der Frist, z.B. drei Monaten] nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters entscheiden, ob 

[ENDE DER VORSCHAU]




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