Unternehmensgründung aus steuerlicher Sicht – Die ersten Schritte zur Selbständigkeit, auf die Gründer achten müssen:

Sie wagen den Schritt in die Selbständigkeit und planen ein Unternehmen zu gründen? Dabei sind viele Dinge zu beachten.

Sie müssen Anträge stellen, die Rechtsform wählen, eventuelle Finanzierungen verhandeln, einen Businessplan erstellen, sich um den Datenschutz Ihrer sensiblen Unternehmensdaten kümmern. 

Kurz: Sie müssen zur Unternehmensgründung jede Menge Termine koordinieren und Planungen vorantreiben. 

Damit Sie alle steuerlichen Aspekte von Anfang an ohne Schwierigkeiten meistern, stehen Ihnen unsere erfahrenen Steuerberater*innen gerne zur Verfügung.

Speziell für die Neugründung eines Unternehmens haben wir einen Maßnahmenkatalog entwickelt der alle wichtigen Themen behandelt. Er ermöglicht eine reibungslose Gründung. 

So verhindern Sie potentielle Risiken für Sie persönlich und Ihr Unternehmen. Wir begleiten Sie, von der ersten Beratung bis zur fristgerechten und korrekten Abgabe Ihrer Erklärungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch Ihre Korrespondenz mit dem Finanzamt.

Fragen rund um die Unternehmensgründung

Für Existenzgründer stellen sich im Vorfeld eine Vielzahl an Fragen. Dies sind zum Beispiel:

  • Was ist bei der Existenzgründung generell zu beachten?
  • Wer kann mich im Vorfeld wirklich richtig beraten?
  • Welche Rechtsform ist die richtige für mein Unternehmen?
  • Welche Steuern muss ich als Selbstständiger zahlen?

Die ersten Schritte bei der Existenzgründung

1. Steuerliche Erstberatung

In einem ersten persönlichen Gespräch mit einem unserer Kolleg*innen lernen wir uns kennen. Der persönliche Kontakt ist die Basis für unsere Zusammenarbeit. In dem Gespräch legen wir die Stammdaten zu Ihrem Unternehmen an. Wir erläutern die gültigen Regeln und besprechen detailliert welche steuerlichen Fristen Sie einhalten müssen.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich von Unternehmens-Neugründungen haben wir für alle steuerlichen Anforderungen die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Wir informieren Sie und stimmen die einzelnen Arbeitsschritte mit Ihnen ab.


2. Wahl der Rechtsform

Zunächst wählen Sie die Unternehmensform einzelnen Rechtsformen aus. Entweder eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft. Danach wählen sie eine für Sie zutreffende Rechtsform.

Einzelunternehmen haben keine spezielle Gesellschaftsform. Sie üben ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ohne beteiligten Partner aus. Folgende Steuern sind für Einzelunternehmen zu entrichten: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer.

Personengesellschaften sind mindestens zwei Personen oder Unternehmen welche sich zusammenschließen. Diese gründen dann zum Beispiel eine: Stille Gesellschaft, OHG (Offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft) oder GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts). Folgende Steuern sind für Personengesellschaften zu entrichten: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer

Kapitalgesellschaften sind: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG – haftungsbeschränkt) und die Aktiengesellschaft (AG). Folgende Steuern sind für Kapitalgesellschaften zu entrichten: Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer.

Die Entscheidung, in welcher Rechtsform Ihr Unternehmen geführt werden soll, hat persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. In unserem Fall geht es vor allem darum, welche Steuer- und Buchführungspflichten Sie zu erfüllen haben.


3. Anmeldung beim Gewerbeamt

Als Existenzgründer müssen Sie in der Regel ein Gewerbe anmelden. Für die Erstanmeldung als Gründer ist bei dem zuständigen Gewerbeamt meist nur der Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Je nach Unternehmen können weitere Unterlagen nötig sein. Welche das sind besprechen wir gerne mit Ihnen. Oder Sie informieren Sie sich bei den zuständigen Behörden.


4. Steuerliche Erfassung

Nach der Gewerbeanmeldung ist beim zuständigen Finanzamt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Bei diesem Fragebogen muss eine Eröffnungsbilanz beigefügt werden. Auch hier unterstützen wir Sie gerne.

In diesem Fragebogen werden die Steuernummer, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Dauerfristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen beantragt.

Darüber hinaus müssen Gründer dem Finanzamt für ihr Unternehmen die geschätzten Gewinne mitteilen. Hier ist besondere Vorsicht geboten, denn auf dieser Basis werden die Vorauszahlungen für Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuer festgelegt.

Unternehmensgründung - Welche Steuern?

Welche Steuern Sie zu zahlen haben hängt von der Wahl der Rechtsform und der Höhe Ihres jährlichen Umsatzes ab. Folgende Steuern können für Sie als Gründer relevant werden:

  • Die Einkommensteuer in Deutschland ist eine Gemeinschaftsteuer, die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Rechtsgrundlage für die Berechnung und Erhebung der Einkommensteuer ist – neben weiteren Gesetzen – das Einkommensteuergesetz. Der Einkommensteuertarif regelt die Berechnungsvorschriften
     
  • Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber behält sie von Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab.
     
  • Die Körperschaftsteuer wird auf das Einkommen juristischer Personen erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Körperschaftsteuergesetz (KStG).
     
  • Die Gewerbesteuer (kurz GewSt) gehört zu den Gemeindesteuern und ist im Gewerbesteuergesetz geregelt. Sie wird von den Gemeinden auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens, also auf den Gewinn, erhoben.
     
  • Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer und gleichzeitig eine Endverbrauchersteuer. Aus technischen Gründen wird die Umsatzsteuer zwar von den verkaufenden Unternehmen eingehoben und an das Finanzamt abgeführt, letztendlich trägt sie aber der Käufer bzw. der Konsument.

Steuerliche Pflichten der Unternehmensgründer

1. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung: 

Die Abgabe und Zahlung der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt jeweils zum 10. des nächsten Monats (reguläres Verfahren) oder des übernächsten Monats (mit Dauerfristverlängerung). Zum 10.02. eines Kalenderjahres wird eine Dauerfristverlängerung abgegeben, und eine Vorauszahlung von 1/11 der gesamten Umsatzsteuerzahlung des Vorjahres geleistet. Die Vorauszahlung wird mit der Umsatzsteuer Dezember verrechnet. 

2. Die steuerlich korrekte Lohnabrechnung: 

Für die Lohnabrechnung bzw. die Gehaltsabrechnung müssen die sogenannten Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden. Die Meldung und Zahlung dafür sind jeweils zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig. 

Die Meldung und Zahlung der Lohnsteuer ist jeweils zum 10. des Folgemonats fällig. Auch in diesem Bereich bieten wir Ihnen auf Wunsch einen Komplettservice an oder passen unsere Leistungen an Ihre Wünsche an.

3. Jährliche steuerliche Verpflichtungen für Unternehmensgründer: 

Neben den monatlichen Verpflichtungen warten auch jährliche steuerliche Pflichten auf Gründer. Regelmäßige Steuererklärungen wie die Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer müssen auch von Unternehmensgründern fristgerecht abgegeben werden. 

Ganz wichtig: Auch der Jahresabschluss muss zur Abgabefrist des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden. 

Die Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger bis zum 31.12. des Folgejahres ist ebenfalls eine Verpflichtung für junge Unternehmen. Für die Körperschaftsteuer werden auf Basis der erwarteten Gewinne Vorauszahlungen festgesetzt. Diese erfolgen an folgenden Daten: 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Auch für die Gewerbesteuer werden auf Basis der erwarteten Gewinne ebenfalls Vorauszahlungen festgesetzt. Diese erfolgen an folgenden Daten: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.


Von Anfang an eine papierlose Buchführung

Fangen Sie erst gar nicht an, Belege gesammelt in Ordner Ihrem Steuerberater zu geben. Nutzen Sie von Anfang an die digitalen Möglichkeiten. Erfahren Sie, wie Sie mit uns und DATEV Unternehmen onlineIhre Buchhaltung schlanker und effizienter machen.  

Wo andere Kanzleien erst beginnen Prozesse mit Ihren Mandanten zu digitalisieren, blicken wir bereits auf eine lange digitale Expertise in etablierten Anwendungen zurück. Diese Erfahrungen bringen wir gerne bei Ihrer Unternehemnsgründung mit ein.



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